Heft 04/2011

Heft April 2011

"Blickpunkt Dienstleistung" Heft 04/11 - Inhalt

  • AMP und BZA vereinigen sich zum Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) Zeitarbeitsverbände fusionieren

  • Ariane Durian sieht bessere Kooperationschancen in der Zeitarbeitsbranche nach Fusion von AMP und BZA

  • Lang ersehntes Schulbuch für Personaldienstleistungskaufleute in Kooperation mit den Branchenverbänden erschienen

  • Personaldienstleistung als Chance für alle Beteiligten Quo Vadis Zeitarbeit?

  • Deutschlandweite Veranstaltungsreihe von Döhlemann Training & Beratung und HK2 Rechtsanwälte voller Erfolg

  • Unternehmensimage - Teil 3: Die Entwicklung des Images aus der Identität

  • Demografischer Wandel wirkt sich zwiespältig auf Zeitarbeit aus

  • VBG zeichnet Trenkwalder mit AMS-Zertifikat aus 100. Unternehmen zertifiziert

  • 300 Teilnehmer kamen zum ersten iGZ-Landeskongress Ost Zündstoff Zeitarbeit: Mit Antworten Zeichen gesetzt

  • Manpower Inc. kündigte die Weiterentwicklung der internationalen Markenstruktur an ManpowerGroup - Erfolgsgarant im Human Age

  • 5. ES-Unternehmerforum für Personaldienstleister Branchentreff feierte Jubiläum

  • Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zur Tarifunfähigkeit der CGZP Betriebsprüfungen ab Juli 2011 durch Rentenversicherungsträger

  • AMP erkennt aktuell keine zusätzliche Beitragspflicht der Personaldienstleister aufgrund des BAG-Urteils

  • Keine Anwendung der im Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfristen auf "Equal Pay"-Anspruch des Leiharbeitnehmers

  • Branche startet stabil ins Jahr 2011

  • IAB: 2,93 Millionen Arbeitslose im Jahresdurchschnitt 2011

  • CIETT World Employment Conference 2011

  • MONDI DIE Personalagentur spendet ein Tausend Euro an das Projekt "Rettungsinsel" der Richard Groer Stiftung

  • Adecco Stellenindex Deutschland 75 083 untersuchte Angebote aus dem Industriesektor

  • Neue Studie zur Arbeitswelt im Jahr 2020 Unternehmen müssen als attraktiver Arbeitgeber überzeugen

  • Dividendenvorschlag erreicht erneut Höchstwert Amadeus FiRe AG bestätigt sehr gute Ergebnisse für 2010

  • Experten bewerten Konsequenzen der Arbeitnehmerfreizügigkeit unterschiedlich

  • Nach einem Aufwärtstrend stagniert das Wohlgefühl deutscher Arbeitnehmer am Arbeitsplatz erstmals seit der Krise Erster Arbeitsklima-Index für 2011

  • LANDWEHR L1 Anwendertag mit großem Besucherandrang

  • Wann, was, wo gebaut wird

Leseprobe

Experten bewerten Konsequenzen der Arbeitnehmerfreizügigkeit unterschiedlich

Die möglichen Konsequenzen für den deutschen Arbeitsmarkt aus der zum 1. Mai in Kraft tretenden Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union bewerten Experten unterschiedlich. Dies wurde bei der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 4. April deutlich. Gegenstand der Anhörung waren Anträge der SPD-Fraktion ”Faire Mobilität und soziale Sicherung – Voraussetzungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 schaffen“ (17/4530) und der Fraktion Die Linke ”Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial gestalten“ (17/5177).

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände rechnet in ihrer Stellungnahme nicht damit, dass es nach dem 1. Mai 2011 zu Nachteilen auf dem deutschen Arbeitsmarkt kommt. ”Ängste vor der Freizügigkeit sind dementsprechend ebenso unbegründet wie die Forderung nach pauschalen Einschränkungen wie beispielsweise durch die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns“, heißt es. Mit einem großen Ansturm auf den deutschen Arbeitsmarkt sei nicht zu rechnen, da ”der wirtschaftliche Aufholprozess in den EU-8-Staaten so dynamisch fortschreitet.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt hingegen vor Lohndumping durch die Öffnung des Arbeitsmarktes, ”insbesondere in Branchen mit niedriger Tarifbindung“ und fordert die Einführung ”eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro“ sowie eine ”flächendeckende Kontrolle der Einhaltung von Mindestlöhnen und weiterer Arbeitsbedingungen.“ Hierfür sei eine erweiterte Dokumentationspflicht für den Arbeitgeber notwendig. Zur Verhinderung ”eines weiteren Missbrauchs der Leiharbeit“ fordert der DGB die Durchsetzung des Grundsatzes ”Equal Pay“.

Der Deutsche Rentenversicherung Bund schreibt in der Stellungnahme, die Scheinselbstständigkeit sei vor allem ”als Reaktion auf die Freizügigkeitsbeschränkung für Arbeitnehmer aus den zum 1. Mai 2004 beigetretenen osteuropäischen Ländern aufgetreten“. Da diese Beschränkungen mit dem 1. Mai 2011 entfielen, ”dürfte sich das Problem der Scheinselbstständigkeit ab diesem Zeitpunkt zumindest reduzieren“. Das Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte betont in seinem Papier, insbesondere in Branchen wie Bau oder Pflege zeige sich in der Beratungspraxis, dass trotz der Geltung des allgemein verbindlichen Mindestlohns rechtliche Lücken bestünden, die durch Unternehmen ”häufig und gerne“ genutzt würden, um die Mindestlohngrenze zu unterschreiten.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bezeichnet Forderungen, die Löhne von Leiharbeitnehmern nach einer gewissen Frist an die Bezahlung der Kollegen in den Entleihbetrieben anzupassen, zwar als ”nachvollziehbar“. Eine vollständige Anpassung nach einer festgelegten Frist berge jedoch den gravierenden Nachteil, dass diese ein Umgehungsverhalten seitens der Zeitarbeits- und Entleihbetriebe fördere. Daher schlägt das IAB eine sukzessive Anpassung der Löhne vor. ”Möchte man Lohnangleichungen nach einer kürzeren Frist zulassen und gleichzeitig die genannten Ausweichreaktionen der Betriebe möglichst gering halten, so wäre eine stufenweise Anpassung der Löhne möglicherweise zweckmäßiger“, heißt es in der Stellungnahme. (hib)



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