Heft 06/2011

Heft Juni 2011

"Blickpunkt Dienstleistung" Heft 06/11 - Inhalt

  • Verantwortung auf Probe

  • Arbeitsgericht Berlin bestätigt Entscheidung des BAG vom 14.12.2010

  • Unternehmensimage - Teil 5: Mit Werten und Normen zum Fremdbild

  • BPV-Mitgliederversammlung 2011 in Mainz mit Vorstandswahlen - Verbandsspitze stellt sich neu auf

  • Arbeitgeber zeigen höchste Einstellungsbereitschaft seit der Krise

  • BAG: Zugang einer Kündigung bei Übergabe des Kündigungsschreibens an den Ehegatten außerhalb der Wohnung

  • VBG zeichnet TREMONIA & PROFI mit dem AMS-Zertifikat aus Ausgezeichneter Arbeitgeber - auch im Arbeitsschutz

  • Wettbewerb "Europas Beste Arbeitgeber 2011" Platz 4 für die DIS AG

  • Bundeskongress „Überleben nach der Equal Pay Einführung“

  • Bericht vom BAP-Arbeitgebertag Zeitarbeit: 25 Prozent Wachstum und 50.000 offene Stellen

  • Podiumsdiskussion: Vier Wochen oder neun Monate? Der Streit um Fristen bei Equal Pay dominiert die Debatte der Politiker

  • Lösung des Fachkräftemangels: Ausbildung - Umschulung - Zuwanderung

  • Seit 15 Jahren ununterbrochen bei der GeAT AG beschäftigt Treue lohnt sich!

  • IW-Zeitarbeitsindex: 873.000 Zeitarbeitnehmer im April - Branche wächst um 1,5 Prozent

  • Adecco Stellenindex - Branchenbarometer 109 521 untersuchte Angebote im ersten Quartal 2011

  • Nüsse Personalservice knackt seit 2001 erfolgreich Personalprobleme!

  • Den Start erfolgreich begleiten Warum der erste Tag für neue Mitarbeiter besonders wichtig ist

  • Claus Matecki: IW-Studie zur Leiharbeit realitätsfern

  • Elektronische Zeiterfassung: Alles im Blick mit TIME-Control

  • Rund 400.000 mehr offene Stellen als ein Jahr zuvor

  • Eckpfeiler der Zeitarbeit gesetzt

  • Zoll soll Einhaltung der Lohnuntergrenze überwachen

  • Aktuelle Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz

  • iGZ informierte auf der ZAB-Messe über PDK-Ausbildung

  • Wann, was, wo gebaut wird

Leseprobe

Zoll soll Einhaltung der Lohnuntergrenze überwachen

Der Zoll soll die Einhaltung einer festgesetzten Lohnuntergrenze für die Arbeitnehmerüberlassung überwachen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP (17/5761) zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vor.

Darin verweisen die Abgeordneten auf die Möglichkeit, ”aufgrund eines gemeinsamen Vorschlages der in der Arbeitnehmerüberlassung tätigen Tarifvertragsparteien eine Lohnuntergrenze für die Arbeitnehmerüberlassung in einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festzusetzen“. Um die Behörden der Zollverwaltung mit der Kontrolle der Einhaltung der entsprechenden Arbeitgeberpflichten zu betrauen, soll laut Gesetzentwurf das ”aus dem Bereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bewährte Kontroll- und Sanktionsinstrumentarium in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz übertragen werden“. Den Behörden der Zollverwaltung seien die erforderlichen Kontrollbefugnisse einzuräumen, ”die sie benötigen, um die Einhaltung der Lohnuntergrenze effektiv und effizient überprüfen zu können“. Die Durchführung des Gesetzes obliege jedoch wie bisher der Bundesagentur für Arbeit. (hib)



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