Werkverträge
– wie die IG Metall das "Monster" zu bändigen
gedenkt!?
Werkverträge werden Tag für Tag in Deutschland abgeschlossen.
Diese sind seit dem Inkrafttreten des BGB am 01.01.1900 ein fester
Bestandteil einer arbeitsteilig zusammenwirkenden Wirtschaft. Und
doch gelten sie bei dem ein oder anderen als
"Teufelszeug". Die IG Metall hat kürzlich eine
Anzeigenkampagne gegen den Werkvertrag geschaltet – mit
denkwürdigen Vorstellungen, die eine Kommentierung unerlässlich
machen.
Pläne der Großen Koalition
Laut Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 sind Maßnahmen
geplant, um einen Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern.
Hierzu heißt es wörtlich (S. 49):
Rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen
zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen
verhindert werden. Dafür ist es erforderlich, die Prüftätigkeit
der Kontroll- und Prüfinstanzen bei der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit zu konzentrieren, organisatorisch effektiver zu
gestalten, zu erleichtern und im ausreichenden Umfang zu
personalisieren, die Informations- und Unterrichtungsrechte des
Betriebsrats sicherzustellen, zu konkretisieren und verdeckte
Arbeitnehmerüberlassung zu sanktionieren. Der vermeintliche
Werkunternehmer und sein Auftraggeber dürfen auch bei Vorlage
einer Verleiherlaubnis nicht bessergestellt sein, als derjenige,
der unerlaubt Arbeitnehmerüberlassung betreibt. Der gesetzliche
Arbeitsschutz für Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer
muss sichergestellt werden.
Zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden werden die
wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten
Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßen und
missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz gesetzlich niedergelegt.
Neben vielen anderen "Projekten" der "GroKo"
wartet das Thema "Werkverträge" in diesem Herbst noch
auf seine Umsetzung – das Gesetz zur AÜG-Reform soll ebenfalls
in Kürze präsentiert werden.
Forderungen der IG Metall zum Missbrauchstopp
Auch wenn oder gerade weil die nächsten Gesetzesänderungen in
den kommenden Wochen folgen sollen, finden sich in den
Tageszeitungen großseitige Anzeigen mit einem Aufruf von IG
Metall-Betriebsräten an die Bundesregierung unter dem Schlagwort
"Den Missbrauch von Werkverträgen stoppen - jetzt
handeln!" (s. www.fokus-werkvertraege. de).
Kern der gewerkschaftlichen Forderungen sind:
Neue Abgrenzungsregeln zwischen Werkvertrag und Zeitarbeit
Es werden neue Abgrenzungsregeln zwischen Werkverträgen und
Zeitarbeit gefordert, weil sich Scheinwerkverträge nur schwer
nachweisen lassen würden. Wer Rechtsprechung und
Verwaltungsvorschriften der Rentenversicherung und Arbeitsagentur
kennt, weiß um die Schwierigkeiten der Abgrenzung für
Werkverträge.
Neue Arbeitsformen verlangen neue Bewertungen. Ob es dem
Gesetzgeber gelingen kann, entsprechende Abgrenzungskriterien
gesetzlich niederzulegen? Und würde er damit den Anforderungen
der Arbeit 4.0 gerecht? Wir glauben nicht daran.
Vor dem Hintergrund der in der Praxis bestehenden
Abgrenzungsschwierigkeiten von Scheinselbständigen und
"echten" Selbständigen, von "echtem"
Werkvertrag und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung, bedarf es
keiner weiteren gesetzlichen Regulierung. Vielmehr muss nach wie
vor eine einzelfallbezogene Bewertung möglich sein, um gerade der
Vielfältigkeit des Werkvertrages hinreichend Rechnung zu tragen.
Dazu hat CMS ein onlinebasiertes Produkt entwickelt, mit dem der
Einsatz von Fremdpersonal durch die Unternehmen auf mögliche
Risiken einer Scheinselbstständigkeit und illegalen (...)
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