Heft 12/2019

Heft Dezember 2019

"Blickpunkt Dienstleistung" Heft 12/19 - Inhalt

Die Beiträge von:

  • Sebastian Lazay

  • Christian Baumann

  • Werner Stolz

  • Dr. Alexander Bissels und Kira Falter

  • Arnd Schumacher

  • Hartmut Lüerßen

  • Ingrid Hofmann

  • Horst Thurau

  • Mark Brenner

  • Damir Koren

  • Helmut Meyer und Florian Meyer

  • Louis Coenen

  • Dr. jur. Adrian Hurst

  • Stefan Bachhuber

  • Philipp Geyer

  • Marc Linkert

  • Thomas Ball

  • Peter Löber

  • Melanie Junglas-Mummert

  • Prof. Dr. Hansjuergen Tuengerthal
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  • Manpower Arbeitsmarktbarometer für das erste Quartal 2020: Jobs 2020 – Deutsche Unternehmen zeigen geringste Einstellungsbereitschaft seit drei Jahren

  • Zeitarbeit: Hohe Nachfrage nach Fachkräften treibt Umsatz mit Personalvermittlung
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Leseprobe

Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) 

Sebastian Lazay

Personaldienstleister müssen Antworten auf den Wandel des Arbeitsmarktes finden

Die Personaldienstleister haben die Auswirkungen des politisch und wirtschaftlich nervösen Jahres 2019 in Deutschland zu spüren bekommen, denn die Zahl der Zeitarbeitnehmer ist merklich gesunken. Laut der neuesten Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren im August 2019 750.000 Menschen in der Branche sozialversicherungspflichtig beschäftigt und somit 106.000 weniger als im Vorjahresmonat.

Ausschlaggebend hierfür sind vorrangig drei Faktoren: Erstens, eine anhaltend schwache Konjunktur in Deutschland, insbesondere in der Exportindustrie. Zweitens, der branchenübergreifende Fachkräftemangel, der auf den demografischen Wandel und das zehnjährige kontinuierliche Beschäftigungswachstum zurückzuführen ist. Und Drittens schließlich die gesetzlichen Änderungen und Einschränkungen, die die Bundesregierung mit den jüngsten gesetzlichen Neuregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahr 2017 eingeführt hat und die noch immer negative Auswirkungen auf unsere Branche haben.

Bei einer differenzierten Betrachtung ist die Entwicklung jedoch heterogen: Einerseits sank 2019 sowohl die Nachfrage nach Zeitarbeit in der Industrie als auch nach gering qualifizierten Arbeitskräften. Andererseits verzeichneten viele unserer Mitgliedsunternehmen nach wie vor ein Wachstum, wenn es um hochqualifizierte Arbeitskräfte und den Dienstleistungssektor geht. Darüber hinaus lassen sich regionale Unterschiede feststellen. Die Lage ist also komplexer denn je. Um auch in diesen raueren Zeiten zu bestehen, dürfen wir uns als Arbeitgeber nicht auf den Staat verlassen, sondern müssen selbst aktiv Antworten auf den Wandel des Arbeitsmarktes finden.

Stichwort Staat: Auch im zu Ende gehenden Jahr warf uns die Politik mehrere Knüppel zwischen die Beine. Hierzu zählt das in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das eigentlich eine gute Nachricht für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist. Es hat nur eine entscheidende Schwäche: Es verwehrt der Zeitarbeit als einziger Branche die Anwerbung von Menschen mit einer klassischen Berufsausbildung auch außerhalb der EU. Dies ist wirklich paradox, denn gerade die Personaldienstleister beweisen seit Jahren im Flüchtlingsbereich, dass sie Migration und die dazugehörige soziale Integration über nationale Grenzen hinaus managen können, wie auch die im Frühjahr 2019 gestartete neue BAP-Initiative „Integrationsdienstleister“ ( www.integrationsdienstleister. de) eindrucksvoll aufzeigt. Der BAP wird sich auch zukünftig dafür stark machen, dass die Fachkräftezuwanderung für die Zeitarbeit endlich geöffnet und die diskriminierende Sonderregelung für die Branche abgeschafft wird.

Ebenso wenig nachvollziehbar sind die politischen Forderungen nach einer Regulierung oder gar Verbot der Zeitarbeit in der Pflege, die 2019 wie ein Mantra immer wieder ertönten. Fakt ist, dass die tatsächlichen Zahlen von Zeitarbeitskräften in der Pflege und die öffentliche Diskussion weit auseinanderliegen. So zeigt eine aktuelle Sonderauswertung der BA, dass die Quote der Zeitarbeitsbranche an allen Pflegekräften gerade einmal bei 1,02 Prozent liegt. Zeitarbeit in der Pflege ist also ein Randphänomen. Insofern ist es nicht nachvollziehbar, weswegen die Politik und auch vereinzelte Pflegeverbände Zeitarbeit ausgerechnet in der Pflege einschränken wollen, obwohl Pflegekräfte überall händeringend gebraucht werden. Weder Zwang noch Bevormundung schafft eine einzige Pflegekraft zusätzlich! Zeitarbeit trägt indes ihren Teil dazu bei, dass Menschen dauerhaft in der Pflege tätig bleiben, wenn sie gute Arbeitsbedingungen vorfinden und ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden. Gerade angesichts des strukturellen Personalmangels ist es enorm wichtig, dass wir diese Menschen nachhaltig in der Pflege halten. Deshalb müssen wir, die Zeitarbeitsbranche, gemeinsam mit den seriösen Pflege-Arbeitgebern daran arbeiten, nicht nur das System Pflege aufrechtzuerhalten, sondern den Pflegeberuf wieder attraktiver zu machen.

Nicht nur in der Pflege, sondern auf dem gesamten deutschen Arbeitsmarkt wird 2020 die Suche nach qualifiziertem Personal stärker denn je im Fokus stehen. Unabhängig vom Qualifikationsniveau ist passgenaues Recruiting auch für die Personaldienstleister im kommenden Jahr wesentliche Herausforderung und Chance, denn dieses wird zu einer immer gefragteren Schlüsselkompetenz. Genau darin liegt die Stärke der Zeitarbeit, denn sie steht für Flexibilität und Expertise bei der Personalbeschaffung und unterstützt die Stabilisierung des Arbeitsmarktes. Dank ihr können Unternehmen flexibel auf Auftragsspitzen reagieren. Deshalb werden die Personaldienstleister in Zukunft noch stärker die Funktion einer Personalabteilung für die Unternehmen übernehmen: Beratung, Vermittlung, Spezialisierung. Die Zeitarbeit wird dadurch zunehmend zur Personalabteilung der deutschen Wirtschaft.

Es ist an der Zeit, dass die Bedeutung und der Beitrag der Zeitarbeitsbranche als strategisch wichtiger Partner des deutschen Arbeitsmarktes von der Politik und der Öffentlichkeit endlich wertgeschätzt werden, statt sie zu diskreditieren und ihr immer mehr Flexibilität zu nehmen. Die Personaldienstleistungsbranche wird im kommenden Jahr jedenfalls erneut unter Beweis stellen, dass sie als Arbeitsmarkt- und Flexibilisierungsinstrument in einer globalisierten Wirtschaft nicht mehr wegzudenken ist – ungeachtet aller widrigen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
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Bundesvorsitzender des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.

Christian Baumann

Entbürokratisierung: Gesetzgeber in der Pflicht

2019 war ein sehr anstrengendes Jahr. Wir hatten kurzfristig entstehend einen brutalen Vertriebsdruck, eine gleichbleibend problematische Rekrutierungssituation und zusätzlich auch noch regulatorisch einige Herausforderungen. Ich habe es jüngst auf dem iGZ-Landeskongress Nord in Lübeck gesagt: „Ich mache drei Kreuze, wenn dieses Jahr vorbei ist – und das geht vermutlich nicht nur mir so.“ Aber die Frage ist ja auch: Was kommt danach?

Wie wird 2020?
Obwohl die Konjunktur Vielen die Sorgenfalten auf die Stirn treibt, bin ich grundsätzlich positiv gestimmt. Denn in Zeiten, in denen Personalverfügbarkeit zum Wettbewerbsfaktor wird, kommt die Zeit der Rekrutierungsprofis. Auch hier wird sich relativ schnell die Frage in der Wirtschaft nach dem „make or buy“ stellen. Und, seien wir doch mal ehrlich: Die Personalarbeit ist nicht die Kernkompetenz der meisten Industrie-, Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmen. Aber es ist die Kernkompetenz der Personaldienstleister. Und deswegen ist mir grundsätzlich um unsere Branche auch nicht bange.

Entbürokratisierung
Allerdings wird unsere tägliche Arbeit schon durch einige Regelungen erschwert, die weder logisch noch sinnvoll sind. Wenn die Überschrift „Bürokratisierung“ aufgerufen wird, ist „Schriftformerfordernis“ das erste Buzzword in diesem Zusammenhang. Und es entbehrt angesichts einer allgemeinen Diskussion über die Bedeutung der Digitalisierung für unser Wirtschaftsleben auch nicht einer gewissen Komik, dass wir heute noch darüber sprechen, dass Arbeitnehmerüberlassungsverträge grundsätzlich zunächst einmal die handschriftliche Unterschrift der beiden Vertragsparteien tragen müssen. Unabhängig davon, dass es über Bevollmächtigungsmodelle oder eine qualifizierte elektronische Signatur Möglichkeiten gibt, diese abstruse Regelung ein wenig praktikabler zu gestalten, müssen wir doch feststellen, dass der Gesetzgeber – und in Teilen auch die Kontrollbehörden – an praxisfernen Regelungen wie dieser festhalten, die keinerlei erkennbaren Nutzen für irgendwen bedeuten.


Gesetzgeber in der Pflicht
Und das, obwohl sie es besser wissen müssten. Denn im 2. Datenschutzanpassungsgesetz wurde ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, dass Beschäftigte der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten – und deren Schutz hat ja unbestritten eine sehr hohe Priorität – per Textform zustimmen dürfen. Hier begründet das der Gesetzgeber ausdrücklich damit, dass diese Erleichterung dem Ziel des Koalitionsvertrages entspreche, „alle Gesetze auf ihre Digitaltauglichkeit zu überprüfen“ – insbesondere vor dem Hintergrund „erneute, ehrgeizige Überprüfung der Schriftformerfordernisse“ durchzuführen. Daher sehe ich den Gesetzgeber zwingend in der Pflicht, zumindest an dieser Stelle das AÜG noch einmal zu korrigieren. Dass er grundsätzlich dazu bereit ist, Dinge auch anzupacken, sieht man ja auch zum Beispiel an der Initiative der Bundesregierung zur Digitalisierung der Krankmeldungen ab 2021. Das wird jedenfalls – und das muss man dann auch mal positiv vermerken – eine spürbare Entlastung und eine Vereinfachung der Abläufe mit sich bringen.

Ihr 
Christian Baumann



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