Heft 03/2020

Heft März 2020

"Blickpunkt Dienstleistung" Heft 03/20 - Inhalt

  • Zeit größter Herausforderungen

  • Dr. Alexander Bissels und Kira Falter Ausschluss eines Übernahmeanspruchs nach dem TV LeiZ

  • BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz: "Neue Zahlen bestätigen Rückgang der Zeitarbeit in der Pflege"

  • Studie: Europas Firmen suchen dringend Elektriker, Mechaniker und Co.

  • Fritz Trott - Mitgründer und CEO von Zenjob Arbeitskräftemangel in der Coronakrise: Wie Personaldienstleister Abhilfe schaffen

  • Mitarbeiter entscheiden sich für „great"

  • Dr. Robert Bauer Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld

  • Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern statt Zeitarbeit verbieten

  • Franz & Wach unterstützt Suchthilfe Lilith - Lohnpatenschaften sichern Arbeitsplätze für Drogenabhängige

  • Orizon ist Vorbild bei der Anerkennung und Wertschätzung der Mitarbeiter*innen

  • "Personalvermittlung Pflege" ohne Vermittler - Onlineplattform anbosaGig vereinfacht die Personalakquise und -auswahl in der Alten- und Krankenpflege

  • Grünes Licht für VBG-Beitragsratenzahlung

  • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Der Arbeitsmarkt gerät massiv unter Druck

  • BAP Job-Navigator 02/2020: "Top 10 Branchen" Aktuelle Analyse: In welchen Branchen gibt es derzeit die meisten Jobs?

Leseprobe

Dr. Robert Bauer

Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld

Die Corona-Pandemie hat Deutschland fest im Griff. Eine der ersten Soforthilfemaßnahmen der Bundesregierung war es, den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern. Erstmals seit der Finanzkrise 2008/2009 darf auch die Zeitarbeitsbranche wieder an diesem Instrument partizipieren. Da derzeit nicht absehbar ist, wie lange die Einschränkungen des öffentlichen Lebens und damit auch der Wirtschaft andauern werden, sollten frühzeitig alle Maßnahmen getroffen werden, welche das wirtschaftliche Überleben auch bei längerfristigen Einschränkungen sicherstellen.

Im Folgenden sollen einige Fragen zum Kurzarbeitergeld beantwortet werden. Da die finale Verordnung, auf der diesmal die Gewährung von Kurzarbeitergeld basieren wird, stand heute (19. März 2020) noch nicht veröffentlicht ist, können sich in Details noch Veränderungen ergeben.

Ich kenne mich mit Kurzarbeitergeld bereits aus. Was ist diesmal anders?

In aller Kürze: Es wird Kurzarbeitergeld bereits bewilligt, wenn ein Zehntel der Belegschaft von Arbeitsausfall betroffen ist, die Unternehmen werden von den aufs Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge befreit, auch Zeitarbeitsunternehmen steht der Zugang zum Kurzarbeitergeld offen und auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes wird verzichtet

Was sind die Voraussetzungen um Kurzarbeitergeld zu erhalten?

Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben Arbeitnehmer, wenn 
• im Betrieb/ in der Betriebsabteilung ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall herrscht, 
• in dem betroffenen Betrieb/ der Betriebsabteilung min. ein Arbeitnehmer beschäftigt ist, 
• sie sich in einem ungekündigten versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden 
• ein Ausschlussgrund nicht besteht und 
• der Arbeitsausfalls der Agentur für Arbeit vom Betrieb oder der Betriebsvertretung unverzüglich schriftlich angezeigt wird.

Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis (z.B. Corona) beruht, er vorübergehend ist, nicht vermeidbar ist und im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens 10 Prozent der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen ist.

Muss das ganze Unternehmen vom Arbeitsausfall betroffen sein? 

Nein. Kurzarbeitergeld kann bereits gewährt werden, wenn nur eine Betriebsabteilung, Niederlassung oder Geschäftsbereich vom Arbeitsausfall betroffen ist. 

Braucht man für Kurzarbeit einen Betriebsrat? 

Nein. Die arbeitsrechtliche Grundlage für die Einführung von Kurzarbeit kann auch durch individuelle Vereinbarungen mit den Mitarbeitern geschaffen werden.

Wie beantragt man Kurzarbeitergeld? 

Das Verfahren ist zweistufig ausgestaltet. Auf der ersten Stufe muss der Agentur für Arbeit der Arbeitsausfall schriftlich angezeigt werden. Daraufhin entscheidet die Agentur für Arbeit in einem Anerkennungsbescheid, ob Kurzarbeitergeld generell bewilligt wird. In einem zweiten Schritt muss dann für jeden einzelnen Arbeitnehmer das konkrete KUG vom Arbeitgeber errechnet und beantragt werden. Hierbei sind (...)



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