Heft 12/2020

Heft Dezember 2020

"Blickpunkt Dienstleistung" Heft 12/20 - Inhalt

Die Beiträge von:

  • Sebastian Lazay

  • Christian Baumann

  • Werner Stolz

  • Dr. Alexander Bissels und Kira Falter

  • Tina Voß

  • Louis Coenen

  • Peter Löber

  • Hartmut Lüerßen

  • Arnd Schumacher

  • Helmut Meyer und Florian Meyer

  • Horst Thurau

  • Dr. jur. Adrian Hurst

  • Thomas Ball und Lena Krumm

  • Damir Koren

  • Prof. Dr. Hansjuergen Tuengerthal

  • Mark Brenner

  • Ingrid Hofmann

  • ManpowerGroup Employment Outlook Survey Q1 2021: Einstellungsprognosen verbessern sich trotz COVID-19

  • Dr. Robert Bauer: Riskante Rückfragen zur Kurzarbeit durch die Agentur für Arbeit

  • Destatis: Verdienst in Leiharbeiterjobs im Mittel bei 12,66 Euro brutto je Stunde

  • Weiterbildung während der Corona-Krise: Betriebe setzen verstärkt auf E-Learning

Leseprobe

Dr. Robert Bauer

Riskante Rückfragen zur Kurzarbeit durch die Agentur für Arbeit

Bereits im Zusammenhang mit der Gewährung von Kurzarbeitergeld hat die Agentur für Arbeit regelmäßig darauf hingewiesen, dass sämtliche Zahlungen unter dem Vorbehalt der späteren Nachprüfung stehen. Angesichts der Prämisse, akuten wirtschaftlichen Engpässen durch die schnelle Bereitstellung der benötigen Mitteln zu begegnen, war und ist dieser „zahl jetzt, prüfe später“ Ansatz durchaus zu begrüßen. Für die betroffenen Unternehmen führt dies natürlich zu dem Nachteil, nicht mit Sicherheit zu wissen, ob aufgrund von Fehlern bei der Antragsstellung oder aufgrund von Fehlern während des Bezugs von Kurzarbeitergeld Rückforderungen der Agentur für Arbeit drohen.

Für Unternehmen der Zeitarbeitsbranche verschärft sich dieses Risiko zusätzlich. Die zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit kennen sich mit den Besonderheiten der Zeitarbeitsbranche nicht aus, da der Bezug von Kurzarbeitergeld in diesem Bereich üblicherweise ausgeschlossen ist. Zum Problem wird dies dann, wenn bestimmte Situationen reflexartige Reaktionen der Agentur für Arbeit hervorrufen, ohne die Besonderheiten der Zeitarbeitsbranche zu berücksichtigen. Der moderne Klassiker dürfte die Einstellung neuer externen Arbeitnehmer während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sein. Für die Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit ist die Einstellung neuer Arbeitnehmer der Beweis, dass genug Arbeit vorhanden ist und somit kein Arbeitsausfall mehr vorliegt. Es erfordert regelmäßig umfangreiche Darlegungen, warum zur Erfüllung einer Kundenanfrage neues Personal eingestellt wird, obwohl sich bereits etliche andere Arbeitnehmer (abweichender Qualifikation!) in Kurzarbeit befinden. Ungeschickte Antworten können hier den weiteren Bezug von Kurzarbeitergeld erheblich erschweren und das betroffene Unternehmen – unverschuldeter Weise – in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen.

Nunmehr hat die Agentur für Arbeit damit begonnen, bei den ersten (Zeitarbeits-) Unternehmen schriftlich abzufragen, ob der angezeigte Arbeitsausfall denn tatsächlich unvermeidbar war und ob es sich nicht vielleicht lediglich um einen branchenüblichen Arbeitsausfall handelte. Prinzipiell ist gegen entsprechende Anfragen nichts einzuwenden. Denn bei der Anzeige eines Arbeitsausfalls, der tatsächlich lediglich branchenüblich ist, wäre die Rückforderung der gezahlten Kurzarbeitergeld- Leistungen die angemessene Reaktion. Allerdings sind die Fragen, die gestellt werden, teilweise ungeeignet um den angezeigten Arbeitsausfall zu bewerten. Problematisch ist dies deswegen, da die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen zu falschen Rückschlüssen der Agentur für Arbeit führen kann. Somit sehen sich die betroffenen Unternehmen plötzlich unberechtigten Rückforderungen ausgesetzt und müssen Diskussionen mit der Agentur für Arbeit führen, während die Agentur für Arbeit den Geldhahn zudreht und die betroffenen Unternehmen in ernsthafte Schwierigkeiten bringen kann.

Nachfolgend sind beispielhaft ein paar der immer wieder vorkommende Fragen der Agentur für Arbeit dargestellt, bei deren Beantwortung sorgfältig geprüft werden muss, welchen Eindruck die abgefragten Informationen erwecken können.

„Für wie viele Mitarbeiter wurde die Kurzarbeit dadurch beendet, dass Einsatzmöglichkeiten genutzt worden sind?“

Das problematische an dieser Frage ist, dass nur nach einer „Beendigung“ der Kurzarbeit gefragt wird. Eine Reduzierung wird nicht abgefragt. Häufig dürfte dies deckungsgleich sein, aber wenn viele Teilzeiteinsätze aufgetan wurden, werden die Erfolge solcher Bemühungen von dieser Frage nicht erfasst.

„Wie viele Neueinstellungen wurden im Vorjahr im Vergleich zum aktuellen Jahr vorgenommen?“ 

(...)



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